Wenn Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis einmal herumfragen, ob es erfolgreiche Roulette-Gewinner gibt, die Spielbanken oder das Online-Casino um Bares erleichtern, so kann sich ein Drittel diese Möglichkeit durchaus vorstellen. Ein Drittel hält das für unmöglich, und ein Drittel steht dieser Frage neutral und ohne feste Meinung gegenüber. Die Frage selbst ist nicht grundlos, denn wer möchte nicht ein Gewinner sein, egal ob am Karten- oder Roulettetisch?
Das Gleiche geschieht beim Roulette auf den Dutzend und Kolonnen. Ein Dutzend spurtet in der Regel nach vorne, ist der Favorit. Ein Dutzend humpelt ein wenig, hängt zurück, und ein Dutzend erscheint normal, etwa so oft, wie es mathematisch sollte. Das sind alles Auswirkungen des sogenannten Zweidrittel-Gesetzes. Analysiert man auch das normale Leben, so stößt man immer wieder auf dieses anscheinend universelle Gesetz. In einer sehr guten Systemschrift mit dem Namen Dutzend-Bibel wird versucht, auch dieser Gesetzmäßigkeit etwas Geldbringendes abzuringen.
In den Geschichtsbüchern sind sie selten verzeichnet, aber in die Annalen der Spielbanken sind sie dennoch eingegangen, die großen Roulette-Gewinner, die mit einer ausgeklügelten Roulette-Strategie oder der Hilfe von Computern ein Vermögen erspielten.
Bevor ich zu den deutschen Urteilen zu diesem Thema komme, möchte ich stellvertretend für alle Gewinner eine Person kurz vorstellen, die sowohl in Spanien als auch in Las Vegas für Furore sorgte.
Es geht um den mathematisch begabten Spieler mit dem Namen Gonzalo Garcia-Pelayo, der sich schon früh in seinem Leben mit dem Glücksspiel beschäftigte.
Mittels eines Computerprogramms, welches die nächsten Zahlen vorhersagen konnte, weil es imstande war, Kesselfehler aufzuspüren, gewann er mit Roulette in Spanien und später auch in den Casinos in Las Vegas riesige Summen. Die ganze Familie Pelayo war in dieses unfehlbare Gewinnsystem involviert. Akribisch notierte Zahlen wurden vom Computer ausgewertet und die gefundenen Schwachstellen in den Roulettekesseln anschließend an den entsprechenden Tischen mit echtem Geld und großem Erfolg angegriffen.
Heute gibt es eigentlich keine fehlerhaften Roulettekessel mehr. Potentiellen Roulette-Gewinnern bleibt heute nur noch die persönliche Permanenz, um weiterhin Roulette zu spielen und trotzdem zu gewinnen. Mein System "Der Trend" geht genau diesen Weg.
Küchentisch-Theoretiker haben es einfach. Sie müssen weder ihr eigenes Geld investieren noch der Empirik irgendeine Beachtung schenken, nur einfach Millionen von Coups auf der Basis der bekannten Mathematik analysieren und zu dem Trugschluss kommen, dass ein dauerhafter, systematischer Erfolg beim Roulette nicht möglich ist. Erfolgreiche Roulette-Strategien existieren ihrer Meinung nach nicht.
Tischwechsel, das rechtzeitige Beenden von Spieltagen, die persönliche Permanenz, also das persönliche Glück und Pech, das in der Quantenwelt verankert ist, alle diese Dinge bleiben bei den Analysen und Ergebnissen völlig unbeachtet, und darum sind Pauschalaussagen, dass Dauererfolge nicht möglich sind, einfach nur Unfug. Ein Spieler, der sich zum langfristigen Gewinner am Roulette hochgearbeitet hat, bringt alle denkbaren Elemente in seine persönliche Strategie mit ein. Es klingt banal, aber das Gewinnen kann man tatsächlich lernen.
Wenn nämlich die Aussagen von Küchentisch-Theoretikern stimmen würden, dürften erfolgreiche Systemspieler wie Stephan Ullrich nie existiert haben.
Es gab ihn aber, und andere haben ebenso nennenswerte Summen gewonnen. Er war das lebende Beispiel dafür, dass man durchaus ohne Kesselfehler, ohne Kesselgucken, nur mit der persönlichen Permanenz Erfolge feiern kann und zwar über Jahre hinweg. Wenn also Glück und Unglück gewichtige Faktoren sind, die über den Ausgang des Spiels entscheiden und nicht nur die Mathematik, so stehen Glück und Unglück über der Mathematik, hebeln sie sozusagen aus. Weil nachgewiesenermaßen die Profite der Casinos höher sind als der ihnen mathematisch zustehende Gewinn, muss es also ein Ungleichgewicht geben. Das gibt es auch, weil zwischen der Theorie und der Praxis besteht in der Tat eine große Kluft.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich auch die Gerichte mit Roulette-Gewinnern beschäftigen. Wegweisend sind Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt und dem Revisionsverfahren beim BGH. Wir reden also nicht von einem Amtsgericht. Es ist ein Urteil eines Landgerichts und des höchsten Gerichts.
Das Landgericht musste in Rahmen eines Verfahrens im Jahr 1988 über die Möglichkeit der Existenz eines erfolgreichen Roulette-Systems entscheiden. Es kam zum Urteilsspruch. Mit dem Aktenzeichen 92 Js 14856/88 stellte das Landgericht Frankfurt fest, dass bewegliche Roulette-Systeme, die sich variabel dem Spielverlauf anpassen, was auch bei meiner Strategie "Der Trend" das Kernelement ist, dem Spieler einen Vorteil bieten. Der BGH bestätigte indirekt mit Urteil vom 14.12.1988 - und dem Aktenzeichen 4 StR 533/88, dass beim Roulette echte Gewinner existieren. Sie sind natürlich nicht so breit gestreut, aber sie gab es, sie gibt es, und es wird sie vermutlich auch zukünftig weiterhin geben.
Was war geschehen?
Früher gab es nicht nur in staatlich konzessionierten Spielbanken ein Roulette-Angebot. In Hinterzimmern von Gaststätten oder speziell dafür ausgestatteten Spielsalons wurde nicht selten Opta-Roulette angeboten, eine spezielle Variante der heutigen Kessel.
Die Opta-Varianten bestanden aus einem sich drehenden, motorbetriebenen Zahlenkranz mit zwölf schwarzen und zwölf roten Nummern, sowie aus der grünen 0 und dem grünen X, also im Grunde genommen ein Spiel mit zwei Zeros. Auf einer großen Lauffläche rollte die Kugel im Kreis und sehr langsam in Richtung Zentrum des Kessels und fiel dann in eines der 26 Gewinn-Fächer.
Im Gewinnfall bezahlte der Betreiber des Geräts auf den Einfachen Chancen das Doppelte und auf einer Zahl den 24-fachen Gewinn. Der Hausvorteil für die Einfachen Chancen betrug demnach 7,69 %, weil nur 12 Gewinnfelder, dafür aber 14 Verliererfelder existierten, und für einzelne Zahlen 3,85 %.
Hier ein Beispiel, wie solche Opta-Roulettekessel damals aussahen:
Der Nachfolger "Roulette Opta II" kam ohne Croupier aus. Das Gerät war in einem metallischen Schrank mit Displayfenster eingefasst, und die Ein- und Auszahlung erfolgte automatisch durch Münzen. Diese Apparate wurden in Spielhallen aufgestellt.
Im Rahmen eines Strafverfahrens musste erörtern werden, ob es sich bei "Roulette Opta II" um ein Beobachtungs- und Geschicklichkeitsspiel oder ein Glücksspiel handelt.
Die zentrale Frage war, ob diese Geräte als Glücksspielautomaten nach dem Gewerbeordnung (GewO) zu bewerten waren, denn das brachte weitreichende Folgen für die Zulassungspflicht und die Besteuerung mit sich.
Es gab ein Urteil vom Landgericht Frankfurt. Das Verfahren ging in die Revision zum BGH. Am Ende wurde quasi ein Präzedenzfall geschaffen, der zukünftig in der deutschen Rechtsprechung ausnahmslos sämtliche Glücksspiele gewerbeordnungsrechtlich und steuerlich als Glücksspiele behandelt. Der Grund dafür ist, dass der Zufall überwiegt. Überwiegt deswegen - und das war als Nebeneffekt beider Verfahren ein Meilenstein für Gewinner - weil ebenso vom Gericht anerkannt wurde, dass man die Trefferwahrscheinlichkeit tatsächlich verbessern kann, was von Theoretikern und der reinen Mathematik eigentlich ausgeschlossen wird.
Sie finden den für Spieler entscheidenden Wortlaut beider Verfahren etwas weiter unten im Kapital Gerichtsurteile.
Sie können Ihre Chancen durch spezielle Techniken und der Einbindung der persönlichen Permanenz erhöhen, und das ist kein Ammenmärchen, kein Betrug, kein Irrsinn. Roulette-Gewinner sind von einem anderen Schlag. Sie riskieren wenig, wissen um die außergewöhnlichen Vorgänge am Rouletterad und sind mit diversen Techniken versiert, um weniger zu verlieren und dadurch mehr zu gewinnen. Mit etwas Übung sind das alles Dinge, die fast jeder erlernen und beherrschen kann.
Man kann es einach nicht leugnen: Spieler, die Tipps von professionellen Spielern umsetzen, finden auch heute noch einen Weg, dieses Ungleichgewicht zu ihren Gunsten ausnutzen.
Wenn Sie dieses Thema neugierig gemacht hat, dann gehen Sie zur Systembeschreibungsseite und laden sich mein kostenloses eBook herunter. Dort finden Sie zu diesem Thema mehr und auch das Roulette-System, welches ich selber spiele.
Ich zeige Ihnen Zitate aus diversen Urteilen und unterschiedlichen Glücksspielen, die im Zusammenhang mit systematischem Spiel gesprochen wurden und neben dem eigentlichen Kontext auch bestätigen, dass es Gewinner gibt.
Um den rechtlichen Rahmen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen, wird selbstverständlich mit dem maßgeblichen Zufallscharakter argumentiert und immer betont, dass ein Glücksspiel ein Glücksspiel bleiben muss.
Ausdrücklich wird aber - mit Ausnahme des Urteils über elektronische Geldspielgeräte - auch eingeräumt, dass selbst bei einem überwiegenden Zufallscharakter eine Verbesserung der Gewinnchancen grundsätzlich existieren kann.
Landgericht Frankfurt - 92 Js 14856/88 Ebenso unstreitig lässt sich - und dazu bedarf es keiner wissenschaftlichen Erörterung - auch im Rahmen eines Glücksspiels unter Ausnutzung bestimmter Regelmäßigkeiten (Permanenzen) und Einsatzmethoden die Chance als solche erhöhen.
BGH, Urteil vom 14.12.1988 - 4 StR 533/88 Ein Spiel ist ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB, wenn der Erfolg überwiegend vom Zufall abhängt. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Spieler durch Verfolgen einer bestimmten Spieltaktik [...] die Gewinnchance in gewissen Grenzen verbessern kann.
BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 Erfahrene Spieler können durch Taktik, Menschenkenntnis, Nervenstärke und Mimik ihre Gewinnchancen erheblich steigern, ohne dass dadurch der überwiegende Zufallscharakter des Spiels entfallen würde.
BGH, Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02 Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement jedoch ein Übergewicht zukommt. Das Überwiegen des Zufalls kann nicht bereits dadurch in Frage gestellt werden, dass über den Spielausgang eine begründete Prognose getroffen werden kann, sofern der Ausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird.
BGH, Urteil vom 05.03.2020 - 4 StR 445/19 Die Möglichkeit einer begründeten Vorhersage schließt die Überlegenheit des Zufalls nicht aus.
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - 4 StR 568/09 Selbst wenn der Spieler durch eine geschickte Spielweise [...] Einfluss auf den Spielverlauf nehmen kann, bleibt der Ausgang des Spiels [...] maßgeblich vom Zufall abhängig.
Reichsgericht, Urteil vom 11. Juni 1906 (Rep. 1443/05 = RG JW 1906, 789) Beim Preisskat wie bei anderen gemischten Kartenspielen kommt dem Zufall nur eine überwiegende, nicht jedoch ausschließliche Bedeutung zu; geübte Spieler können durch Reizen, Beobachtung und Systematik die Gewinnwahrscheinlichkeit innerhalb bestimmter Grenzen beeinflussen.
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - 4 StR 184/11 Der Zufall behält auch beim Pokern ein solches Übergewicht, dass der Erfolg des Spiels nicht durch Geschicklichkeit, sondern durch Glück bestimmt wird. [...] Selbst ein optimaler Einsatz von Spielgeschick kann die Zufallskomponente nicht ausschalten.
BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10 Auch geübte Amateure können durch psychologische und strategische Fähigkeiten den Spielausgang maßgeblich beeinflussen, was die grundsätzliche Zufallsdominanz zwar nicht aufhebt, jedoch die Gewinnchancen innerhalb gewisser Grenzen erhöht.
BGH, Urteil vom 19.05.2016 - 4 StR 98/16 Selbst bei geschicktem Agieren des Spielers [...] wird der Spielausgang wesentlich durch den Zufall bestimmt, weil die Anordnung der Symbole vom Gerät zufällig gesteuert wird.